Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen und Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Angermünde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5.2
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-030/2015 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen und Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Angermünde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg


   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann

Herr Otto fragt an, warum die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Angermünde nicht an Schulungen mit der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg interessiert sei. Frau Spann informiert dahin gehend, dass grundsätzlich die Schulungen in Kooperation mit dem Amt Falkenberg-Höhe angedacht sei, die Stadt Angermünde jedoch Kooperationen auf diesem Gebiet nicht ausschließe. Eine vertragliche Vereinbarung sei daher entbehrlich.


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen und Hilfeleistung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Angermünde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

17

17

0

0

0