Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen und Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Angermünde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Otto fragt an, warum die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Angermünde nicht an Schulungen mit der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg interessiert sei. Frau Spann informiert dahin gehend, dass grundsätzlich die Schulungen in Kooperation mit dem Amt Falkenberg-Höhe angedacht sei, die Stadt Angermünde jedoch Kooperationen auf diesem Gebiet nicht ausschließe. Eine vertragliche Vereinbarung sei daher entbehrlich. Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen und Hilfeleistung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Angermünde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Abstimmungsergebnis
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