Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vorsitzende erteilt Frau Stiegler das Wort. Sie stellt die Sachlage, wie in der Vorlage AA-032/2015 ausgeführt, nochmals dar.
Frau von Cysewski stellt die Frage in den Raum, ob sich die Stadt Oderberg die Rücknahme der Übertragung überhaupt leisten kann. Frau Stiegler erklärt, dass sich die Stadt Oderberg in der Haushaltssicherung befindet und diese Entscheidung für die Stadt Oderberg eine sehr schwere werden wird. Frau von Cysewski findet die Entscheidung verfrüht und man solle die Entscheidung der Stadt Oderberg abwarten. Frau Stiegler verweist auf den Vorbehalt im Beschlussvorschlag.
Herr Völker weist darauf hin, dass man durch „Nichthandeln“ vieles kaputt machen kann. Die 2-zügigkeit der Schule ist verloren gegangen.
Herr Zoschke findet die Beschlussvorlage ebenfalls als verfrüht, da Oderberg nicht einmal ansatzweise über diese Thematik diskutiert habe. Es wird wiederum auf den Vorbehalt im Beschlussvorschlag hingewiesen.
Herr Völker verweist auf § 135 Abs. 5 S. 5 BbgKVerf, wonach enorme Gründe für eine Rückübertragung vorliegen müssen. Frau Stiegler bestätigt, dass dies gedeckt sei.
Herr Polster erhält das Wort und führt aus, dass die antragstellenden Gemeinden die Verantwortung für ihre Schulen tragen wollen und der Zeitpunkt nicht verfrüht ist. Herr Marten schließt sich dem an und weist darauf hin, dass dies ein vorbereitender Schritt sei, um im Negativfalle eine schnelle Handlungsmöglichkeit zu haben. Es wird wiederum auf den Vorbehalt im Beschlussvorschlag hingewiesen.
Frau Peters-Pasztor bekundet, dass man dies noch nicht tun sollte. Sie möchte noch ein bisschen darüber nachdenken können. Diese Meinung vertritt auch Herr Püschel.
Herr Zoschke verweist auf den Solidargedanken der Kommunalverfassung.
Herr Horst weist darauf hin, dass er sich bei Nichtfassung des Beschlusses an die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim wenden wird.
Herr Püschel hält die Beschlussvorlage für „labidar zwischendurch“ und ist skeptisch: „Wieder kein hieb- und stichfester Beschluss“. Es wird wiederum auf den Vorbehalt im Beschlussvorschlag hingewiesen (Herr Polster).
Frau Gohlke verweist auf die zu Beginn der Sitzung ausgereichten Unterlagen zur Finanzlage. Die Auswirkungen der Beschlussvorlage könne man anhand der Liste ableiten. Es bestehe ein Zuschussbedarf von 360 T€ und dieser wird auf jede Gemeinde aufgeteilt. Die Höhe richte sich nach dem Steueraufkommen der Gemeinde.
Herr Poster verweist abschließend darauf, dass der Landrat nur tätig werden wird, wenn die Stadt Oderberg einen negativen Beschluss fasst.
Beschluss: Der Amtsausschuss stimmt der Rückübertragung der Schulträgerschaft zum 01.01.2016 auf die Gemeinden Britz, Chorin, Liepe und der Stadt Oderberg unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Oderberg ebenfalls die Rückübertragung fordert, zu.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |