Auszug - Kinderschutz in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
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Herr Marten macht darauf aufmerksam, dass es eine Differenzierung zwischen der Kinderschutzvereinbarung und dem Kinderschutzkonzept gibt. Beide Materialien liegen als Anlage zur Vorlage bei und diesen als Handwerkzeug. Herr Marten verweist auf § 4 des brandenburgischen Schulgesetzes in dem die Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Kindertagesstätte erwähnt wird. Die Zusammenarbeit zwischen den Instanzen läuft in der Gemeinde sehr gut.
Frau S. Spann informiert, dass beide Materialien immer bei den Leiter-Tagungen thematisiert werden. Darüber hinaus wird permanent in den Dienstberatungen der einzelnen Einrichtungen zu den Themen beraten und ausgetauscht. Auch haben alle ErzieherInnen die Möglichkeit zur jährlichen Weiterbildung. |
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