Auszug - Satzung über den Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Mitglieder in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen sowie der sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen der Stadt Oderberg (Entschädigungssatzung)
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Frau Hähnel verweist auf aktuelle Schreiben des Landkreises bezüglich Ersatzvornahme, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Entschädigungssatzung nicht zurücknimmt. Herr Zoschke erinnert an die Worte des Landrates in der Einwohnerversammlung. „Man könne nochmal über die Angelegenheit Entschädigungssatzung sprechen“. Es stellt sich die Frage, ob nicht alles getan wurde, was erforderlich war und deshalb die Satzung zurückgenommen werden soll. Warum lässt der Landkreis den Streit nun eskalieren? Frau Stiegler erklärt, dass dem Landkreis entsprechende Zahlen zur Kalkulation der Aufwandsentschädigung vorgelegt wurden, die der Landkreis nicht akzeptierte. Frau Göcke bringt zum Ausdruck, dass man selbst bei einer Aufhebung der Satzung durch den Landkreis den konkreten Aufwand wie etwa Auslagen für Blumen, Papier, Telefonkosten etc. geltend machen und abrechnen kann. Die Mehrheit der Stadtverordneten sieht bei einer pauschalierten Entschädigung darin auch eine Art der Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird auf die Gleichbehandlung aller Gemeinden von Seiten des Landkreises aufmerksam gemacht. Frau Brenger bemerkt, dass jeder Stadtverordnete eine Aufwandsentschädigung erhält und dafür etwas tun muss. Sie kritisiert, dass der Vorsitzende des Sozialausschusses seit Mai 2014 keine Ausschusssitzung einberufen hat, obwohl er für den Ausschussvorsitz eine Entschädigung zusätzlich zur Entschädigung als Stadtverordneter erhält. Frau Brenger appelliert an die Fraktion, hier tätig zu werden und wenn notwendig, den Ausschussvorsitzenden von seiner Funktion abzuberufen. Nach der Diskussion sprechen sich die Stadtverordneten für die Klageerhebung aus. Gleichzeitig soll ein Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht werden. Die Rücknahme der Satzung lehnen die Stadtverordneten nach wie vor ab. Frau Marchwat bittet zum Protokoll zu nehmen, dass die Klageerhebung fristgemäß, d. h. bis zum 24.05.2015, erfolgen muss. Frau Stiegler versichert, dass die Klage am Donnerstag (21.05.2015) rausgeht.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg erhebt gegen den Bescheid des Landkreises Barnim vom 17.04.2015 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Parallel mit der Klage wird ein Antrag nach § 80 V VwGO (Antrag auf aufschiebende Wirkung) beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht. Die Anwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf wird mit der Vertretung der Stadt Oderberg beauftragt.
Abstimmungsergebnis
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