Auszug - Beschluss über den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Klostersteig“ und über die Einleitung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
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Herr Winkelmann übergibt an Frau Lüdecke das Wort, die inhaltlich erläutert. Die Vorgaben für die Festsetzungen (z.B. Angaben zur Dachform) wurden im Ortsbeirat Chorin gemacht und entsprechend aufgenommen. Herr Buse bestätigt, dass die Vorgaben entsprechend eingearbeitet wurden.
Es entsteht eine Diskussion.
Frau Lüdecke stellt noch einmal klar, dass die Vorgabe – Auslegung nur für einen Hauptwohnsitz – unzulässig ist und nicht übernommen werden kann. Sie stellt ebenfalls klar, dass eine Parzellierung offen bleiben muss. Aussagen zur Anzahl und zur Größe können nicht gemacht werden.
Es wird angefragt, ob auch Reihenhäuser möglich sind. Frau Lüdecke macht deutlich, dass vom Grundsatz her nur Einfamilien- und Doppelhäuser zulässig sind.
Keine weitere Diskussion.
Abstimmungsergebnis: 4/4 Ausschussmitglieder geben die Empfehlung, zuzustimmen. |
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