Auszug - Ergänzung des Nutzungsvertrages mit Grün-Weiß 90 Oderberg e. V. über den Vereinsraum und die Sporthalle, Am Friedenshain

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-015/2023 Ergänzung des Nutzungsvertrages mit Grün-Weiß 90 Oderberg e. V. über den Vereinsraum und die Sporthalle, Am Friedenshain
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Die Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Der Amtsdirektor fügt hinzu, dass die Ergänzung zum Nutzungsvertrag mit Grün-Weiß vorrangig der Anpassung an die Energieentwicklung und zur Planungssicherheit dient. Frau Rehwinkel merkt an, dass dies auch beim Museum angebracht wäre. Hierzu will sich Herr Matthes vergewissern und eventuell gibt es eine Anpassung des Nutzungsvertrages.

 

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Nutzungsvertrag mit dem Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. über den Vereinsraum und die Sporthalle, Am Friedenshain, vom 06.03./ 02.03.2017 sowie seinem Nachtrag vom 13.04./12.04.2021 wie folgt zu ergänzen:

 

Es wird folgender § 6 a eingefügt:

§ 6a

Wertsicherung

 

Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9a Absatz 1 und dem Zuschuss für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten gemäß § 9b Absatz 1 wird vereinbart:

 

(1) Wertmaßstab

die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung (private Haushalte) in Deutschland.

 

(2) Anpassungszeitpunkt

eine Änderung kann frühestens ab dem 01.01.2023 und darauf frühestens jeweils nach  Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 1. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungs-zeitpunkts anzustellen.

 

Dem Pächter wird die Höhe der künftig zu zahlenden Zuschüssen schriftlich mitgeteilt.

 

Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0