Auszug - Genehmigung überplanmäßiger Personalaufwendungen
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Frau Spann erläutert die Notwendigkeit der Vorlage und verweist auf den Tarifabschluss für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Da die höheren Kosten unter 100.000 Euro liegen, ist kein Nachtragshaushalt notwendig. Auf Nachfrage von Frau Köppen, ob die Amtsumlage sich deshalb ändert, verneint Frau Spann dies. Die Kostenerhöhungen werden ausschließlich aus vorhandenen Mitteln des Haushaltes gedeckt. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 99.786,66 € zur Deckung der Personalaufwendungen für das Jahr 2023. Abstimmungsergebnis
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