Auszug - Vereinsförderung Gemeinde Britz 2024

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Sozialausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:11
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-058/2023 Vereinsförderung Gemeinde Britz 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Vorsitzende des Ausschusses gibt einen kurzen Rückblick auf die Änderung der Vereinsförderrichtlinie zum 1. Januar 2023 und merkt positiv an, dass die Deckelung gut angenommen wurde und bis auf einen Antrag sich alle Vereine an die Höchstgrenze von 600,00 Euro gehalten haben. Auch wurden alle vorliegenden Anträge fristgerecht eingereicht.

 

Frau Steinmann gibt zu bedenken, dass die Mitgliederzahlen oft stark variieren und dennoch maximal 600,00 Euro pro Verein möglich sind.

 

Herr Marten bezieht sich auf den vorliegenden Antrag des BSV Britz 17 e.V., welcher mit der Antragssumme von 2.500,00 Euro deutlich über der Höchstgrenze von 600,00 Euro liegt. Der Verein beruft sich auf den vorliegenden Pachtvertrages mit der Gemeinde Britz. Daher erfolgt für das Haushaltsjahr 2024 die Zustimmung. Zukünftig muss hier aber eine Lösung gefunden werden. Die Verwaltung ist aufgefordert, den Pachtvertrag zu prüfen und gemeinsam mit der Gemeinde sowie dem Verein dazu ins Gespräch zu gehen.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz, die Vereine gemäß der Vereinsförderrichtlinie entsprechend der eingereichten Anträge zu unterstützen.