Auszug - Vereinsförderung Gemeinde Britz 2024
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Der Vorsitzende des Ausschusses gibt einen kurzen Rückblick auf die Änderung der Vereinsförderrichtlinie zum 1. Januar 2023 und merkt positiv an, dass die Deckelung gut angenommen wurde und bis auf einen Antrag sich alle Vereine an die Höchstgrenze von 600,00 Euro gehalten haben. Auch wurden alle vorliegenden Anträge fristgerecht eingereicht. Herr Marten bezieht sich auf den vorliegenden Antrag des BSV Britz 17 e.V., welcher mit der Antragssumme von 2.500,00 Euro deutlich über der Höchstgrenze von 600,00 Euro liegt. Der Verein beruft sich auf den vorliegenden Pachtvertrag mit der Gemeinde Britz. Daher erfolgt für das Haushaltsjahr 2024 die Zustimmung. Zukünftig muss hier aber eine Lösung gefunden werden. Die Verwaltung ist aufgefordert, den Pachtvertrag zu prüfen und gemeinsam mit der Gemeinde sowie dem Verein dazu ins Gespräch zu gehen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz, folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 29. November 2022 wie angegeben, zu unterstützen:
Abstimmungsergebnis
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