Auszug - Beschluss über den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Klostersteig“ und über die Einleitung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.8 Beschluss:CH-047/2023
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:42
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-047/2023 Beschluss über den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Klostersteig“ und über die Einleitung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Horst und Herr Matthes bitten um Mitteilung der Ergebnisse aus der Beratung in den Ausschüssen.

 

Herr Buse teilt mit, dass der Ortsbeirat Chorin sich positiv zur Beschlussvorlage geäußert hat.

 

Herr Winkelmann teilt mit, dass im Entwicklungsausschuss Chorin der Beschluss zum Vorentwurf beraten und befürwortet wurde.

 

Herr Polster teilt mit, dass die Thematik im FSA Chorin ebenfalls beraten wurde und ein positives Votum an die Gemeindevertretung Chorin gegeben werden kann.

 

Frau Kruppke erkundigt sich nach dem Unterschied bei den Begriffen „allgemeines Wohngebiet“ und „reines Wohngebiet“. Herr Matthes verliest eine Definition. Demnach kann sich in einem allgemeinen Wohngebiet u.a. auch ein nicht störendes Gewerbe ansiedeln. Dies ist in einem reinen Wohngebiet nicht möglich.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt:

 

  1. den Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Klostersteig“ der Gemeinde Chorin, bestehend aus dem zeichnerischen Teil, den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 19.07.2023, zu beschließen und auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen

 

  1. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zu beteiligen

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0