Auszug - Beschluss über den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Klostersteig“ und über die Einleitung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
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Herr Horst und Herr Matthes bitten um Mitteilung der Ergebnisse aus der Beratung in den Ausschüssen.
Herr Buse teilt mit, dass der Ortsbeirat Chorin sich positiv zur Beschlussvorlage geäußert hat.
Herr Winkelmann teilt mit, dass im Entwicklungsausschuss Chorin der Beschluss zum Vorentwurf beraten und befürwortet wurde.
Herr Polster teilt mit, dass die Thematik im FSA Chorin ebenfalls beraten wurde und ein positives Votum an die Gemeindevertretung Chorin gegeben werden kann.
Frau Kruppke erkundigt sich nach dem Unterschied bei den Begriffen „allgemeines Wohngebiet“ und „reines Wohngebiet“. Herr Matthes verliest eine Definition. Demnach kann sich in einem allgemeinen Wohngebiet u.a. auch ein nicht störendes Gewerbe ansiedeln. Dies ist in einem reinen Wohngebiet nicht möglich. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt:
Abstimmungsergebnis
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