Auszug - Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Oderberg
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Frau Kießling aus dem Liegenschaftsamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg ist anwesend und geht kurz auf die Vorlage ein. Sie konnte als Verwaltung nicht anders handeln. Gerne hätte sie sich im Vorfeld mit Herrn Fischer abgestimmt, aber es sollte nicht dazu kommen. Es gibt nicht wirklich Änderungen zwischen der alten und der neuen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Oderberg.
Es liegt ein laufender Leistungsvertrag mit KIS vor und eine Neuausschreibung ist nicht nötig, sagt Frau Kießling weiter.
Am Friedenshain stößt KIS an seine technischen Grenzen.
Die Satzung soll am 01.01.2024 in Kraft treten, daher sollen die Ausschussmitglieder prüfen, ob Zufriedenheit mit der Leistung von KIS bestand. Die Qualität prüft die Verwaltung.
Frau Kießling sagt, der Service von KIS ist in Ordnung. Sollte mal etwas nachgebessert werden müssen, passiert das schnell. So konnten die Bürgerbeschwerden kurzfristig abgearbeitet werden.
Herr Fischer hatte neulich einen Disput mit dem Eisladen, weil in den Parktaschen mindestens 500 Zigarettenstummel lagen. Die angesprochene Frau fühlte sich nicht zuständig.
Frau Kießling sagt die Angermünder Straße ist wegen des dortigen Kopfsteinpflasters nicht im Reinigungsplan enthalten. Herr Schellhase gibt bekannt, dass die Eigentümer verpflichtet sind bis zur Mitte der Straße zu reinigen. Auch das Gewerbe muss eigenständig für Ordnung sorgen. Das sind die sogenannten Anliegerpflichten.
Herr Fischer möchte einen Eintrag im Amtsblatt als Bürgerinformation für die Anlieger der Angermünder Straße.
Ist es nicht ordentlich, muss das Ordnungsamt abmahnen.
Frau Hampel hatte mit dem Mann im Eisladen gesprochen und der war einsichtig.
Herr Fischer möchte wissen, wer denn bei den verlassenen Häusern in der Angermünder Straße reinigt. Herr Schellhase möchte im nichtöffentlichen Teil dazu etwas sagen.
Die Vorlage wird in bestehender Form an die SVV am 11.10.2023 empfohlen. |
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