Auszug - Wahl des Amtsdirektors
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Die Wahl ist grundsätzlich geheim, es kann offen gewählt werden, wenn die Mitglieder sich einstimmig dafür aussprechen. Herr Polster beantragt die Abstimmung über eine offene Wahl.
Abstimmungsergebnis
Damit wird geheim gewählt. Die Mitglieder bestimmen einen Wahlausschuss, der sich aus Frau von Cysewski und Herrn Marschke zusammensetzt. Der Wahlausschuss ruft nacheinander die Mitglieder zur Stimmabgabe auf, die in einer Wahlkabine erfolgt. Die Stimmzettel sind mit der Auswahl "Ja" und "Nein" beschriftet. Sie werden in eine verschlossene Urne gesteckt. Nachdem alle Mitglieder gewählt haben, wird die Urne vom Wahlausschuss geöffnet und dieser zählt die Stimmen aus. Für "Ja" haben neun Mitglieder ihre Stimme abgegeben, für "Nein" drei Mitglieder. Nach § 40 Absatz 2 Satz 1 BbgKVerf ist derjenige gewählt, der die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Gremiums erhält. Bei 17 Mitglieder im Amtsausschuss liegt die Mehrheit bei neun Stimmen. Somit ist Herr Matthes zum Amtsdirektor gewählt worden.
Nachdem die Mitglieder ihre Glückwünsche ausgesprochen haben, bedankt sich Herr Matthes. Er nimmt die Wahl mit Demut und Freude an. Es wäre auch ein anderes Ergebnis möglich gewesen und er sieht schon, dass teilweise zwischen der Selbst- und der Außenwahrnehmung eine Diskrepanz besteht. Er sieht das auch als Zeichen der Anerkennung für die Arbeit der ganzen Amtsverwaltung, der Kitas, der Schulen und des Bauhofes. Schließlich fordert er den Amtsausschuss auf, ihn und die Verwaltung "zu fordern". Beschluss:
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