Auszug - Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2024

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.2 Beschluss:CH-055/2023
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:48
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-055/2023 Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Horst erteilt Herrn Polster das Wort.

Herr Polster führt aus, dass die Vorlage umfangreich im FSA Chorin beraten wurde und bedankt sich für die Aktualisierung der Vorlage durch die Verwaltung.

 

Herr Müller erkundigt sich, ob die jeweiligen Vereine auch über das Ergebnis der Gemeindevertretung Chorin benachrichtigt werden, insbesondere wenn es zu Kürzungen bei der beantragten Zuwendung kommt. Frau Spann erläutert, dass jeder Verein bezugnehmend auf seinen übersandten Antrag auf Vereinsförderung einen Zuwendungsbescheid erhält. In diesem sind u.a. auch die Angaben des Zuwendungsbeitrages enthalten.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, folgende zweckgebundene Zuwendungen entsprechend der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 29. September 2022.

 

Lfd. Nr.

Verein

Zuwendungszweck

Bewilligte Zuwendung

1.

Förderverein der FF Golzow e.V.

 

300,00 €

2.

Sportfreunde Sandkrug e.V.

 

350,00

3.

Förderverein der FF Sandkrug e.V.

 

800,00

4.

Choriner Leben e.V.

 

390,00

5.

Landfrauenverein Serwest e.V.

 

700,00

6.

Ortsverein Neuehütte e.V.

 

250,00

7.

AWO OV Serwest-Senftenhütte e.V.

 

300,00

Gesamtsumme

3.090,00

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

9

-

1

-