Auszug - Grundsatzbeschluss: Spiel- und Sportfläche Chorin OT Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1 Beschluss:CH-046/2023
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:48
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-046/2023 Grundsatzbeschluss: Spiel- und Sportfläche Chorin OT Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Spann erläutert, dass es einen gemeinsamen Gesprächstermin mit dem Verein in der Verwaltung gab. Hr. Buse führt aus, dass sich auch der Ortsbeirat und die Ausschüsse zur Thematik beraten haben und die Variant 1 befürwortet wird. Frau Spann ergänzt auf Nachfrage, dass eine leichte Verschiebung der Seilrutsche möglich ist, wenn hierdurch die Abstandsflächen nicht beeinträchtigt werden.

 

Herr Polster ergreift das Wort und bittet nochmal um Klärung der Kostenfrage zur Fotodokumentation. Frau Spann erläutert, dass die Fotodokumentation vom Landkreis Barnim gefordert wird, sobald Maßnahmen im Erdreich durchgeführt werden. Frau Spann bezieht sich auf das Gespräch mit dem Verein in der Amtsverwaltung, in diesem Gespräch wurde durch den Verein angeboten Kontakt mit einem Fotografen aufzunehmen. Herr Riebe teilt hierzu mit, dass im FSA Chorin der Vorschlag unterbreitet wurde, die Fotodokumentation gemeinsam mit der Maßnahme der Zaunversetzung durchzuführen. Herr Polster verdeutlicht nochmal, dass der Gemeinde Chorin keine Folgekosten entstehen dürfen. Herr Buse befürwortet ebenfalls, dass die Fotodokumentation gemeinsam mit der Maßnahme der Versetzung des Zaunes durchgeführt werden sollte.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, die Übernahme der mit der Maßnahme verbundenen Kosten:

  • TÜV-Abnahme der Seilrutsche          300,00 Euro
  • Archäologische Begleitung (sofern erforderlich)    3.000,00 Euro
  • komplette Rodung der vorhandenen Strauchhecke (inkl. Wurzelwerk)  7.000,00 Euro

im hinteren Grundstücksbereich (71 Breite m x 5 Tiefe m)

  • Grenzfeststellung im hinteren Grundstücksbereich (3 Grenzsteine) 2.500,00 Euro
  • Zaunanlage 35 m Breite (Bereich Volleyball- und Bolzplatz Höhe 3 m) 6.000,00 Euro
  • Zaunanlage 36 m Breite (Höhe 1,40 m)     2.500,00 Euro
  • Wartung/Instandhaltung der Spielgeräte         200,00 Euro.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

-

-

-