Auszug - Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone in Chorin, Neue Klosterallee u. Alte Klosterallee

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 01.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-044/2023 Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone in Chorin, Neue Klosterallee u. Alte Klosterallee
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81

Herr Engel erläutert ddie Beschlussvorlage und gibt bekannt, dass Herr Branding hierzu keine Einwände hat. Das Vorhaben soll aber erst nach der Umbenenung der Alten Kolsterallee durchgeführt werden. Die Umbenennung soll beantragt werden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die „Neue Klosterallee“ und die „Alte Klosterallee“ gemäß Anlage 1 – Entwurf Vz.-Plan und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

6

5

5