Auszug - Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone in Chorin, Neue Klosterallee u. Alte Klosterallee
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Herr Engel erläutert ddie Beschlussvorlage und gibt bekannt, dass Herr Branding hierzu keine Einwände hat. Das Vorhaben soll aber erst nach der Umbenenung der Alten Kolsterallee durchgeführt werden. Die Umbenennung soll beantragt werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die „Neue Klosterallee“ und die „Alte Klosterallee“ gemäß Anlage 1 – Entwurf Vz.-Plan und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Abstimmungsergebnis
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