Auszug - Grundsatzbeschluss zum Projekt "Begegnung und Zusammenhalt im Dorfgemeinschaftshaus Serwest stärken"

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 6.4
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-061/2023 Grundsatzbeschluss zum Projekt "Begegnung und Zusammenhalt im Dorfgemeinschaftshaus Serwest stärken"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes – das Dorfgemeinschaftshaus sollte in Nutzung des Ortes bleiben. Das OG des Hauses ist ungenutzt, das UG unterliegt einer Nutzung. Die Initiatorinnen, Frau Mante, Frau Wiemer und Frau Wachsmuth aus Serwest, stellten dazu bereits am 28. 09.2023 ein Konzept für die Entwicklung des Dorfgemeinschaftshauses, das Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln sein soll, vor.

 

Kostenschätzung der Initiatoren: 

     ca. 153.650 € - Aufwendungen

           138.285 € -  davon 90 % Fördermittel

             15.365 € -  davon 10% Eigenanteil Dauer: 30 Monate (2024-2026), durch Spenden

 

Hierbei soll die Gemeinde Chorin als Träger der Fördermittelantragstellung fungieren.

 

Es muss eine Refinanzierung stattfinden dazu Auftakt im Dezember 2023 im Anschluss Januar 2024.

 

Herr Polster – der bauliche Zustand muss abgeklärt werden damit wird man sich dann im Januar 2024 im Entwicklungsausschuss verständigen und auseinandersetzen.

 

Herr Buse – Ortsvorsteher Herr Winkelmann machte den Vorschlag, erst einmal das gemeindeeigene Grundstück mit Wohnhaus, Serwester Dorfstraße 56, zu veräußern und diesen Erlös für den Wohnungsausbau des Dachgeschosses zu verwenden.

 

 

Es wird nun die Diskussion für die Öffentlichkeit eröffnet.

 

Frau Kießling (agiert In Vertretung der Einwohnerschaft von Serwest

-          kann man nicht nach anderen Möglichkeiten suchen in den insgesamt 7 Ortsteilen von Chorin um die Haushaltssituation zu entschärfen?

-          es besteht die Angst, das Haus zu verlieren – es wurde schon viel Arrangement eingebracht – man hält an diesem Zentrum fest

-          35 Jahre weiß die Verwaltung von den Schäden am Haus

-          die Gemeinde versäumte den Dachausbau

-          am 24.10.2023 wurde ein Auftrag an den Ortsvorsteher, Herrn Gesse erteilt, eine Beschlussvorlage neu zu formulieren – um auf die Situation noch einmal mit Nachdruck zu verweisen, leider keine Überarbeitung.

 

Frau Wachsmuth (Initiatorin) – teilt mit, dass vor ca. sechs Wochen (28. 09.2023) das Konzept bereits vorgestellt wurde – wird nun mit USB Stick an die Wand projiziert.

Es geht im Wesentlichen um die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bund-Förderprogramm „Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“

Aufgezeigt werden die Eckdaten des Förderprogramms; Projektumsetzung und Perspektiv; Projektergebnisse; Unterstützung durch die verschiedenen Vereine, Seniorengruppe, Pfarramt; FFW; weitere Akteure; Kultur- und Freizeitangebote; Kostenschätzung Förderprojekt inbegriffen Personalkosten, Reisekosten für Projekte.

 

Herr Polster – Anfrage: Träger dieser Gesamtmaßnahmen ist die Gemeinde Chorin – 2/3 Personalkosten

-          der Entwicklungsausschuss kann nur empfehlen

-          ProblemWir haben es bisher nicht geschafft das Haus im HH mit aufzunehmen

Frau Kießling – als Hinweis, es ist keine Zeit zu verlieren, der Fördermittelantrag muss bis zum 20.11.2023 abgegeben werden. Die Unterstützung der Verwaltung ist dazu notwendig.

 

Herr Horst – wer soll unterschreiben? – Herr Matthes kann unterschreiben, ein Auftrag vom FSA kann dazu nicht erfolgen – eine Klage vor Gericht wird dann erfolgen.

Eine Eilentscheidung ist nicht gegeben.

Herr Matthes – Anfrage an Antragsteller – wenn das Haus doch verkauft wird, was passiert mit den beantragten Fördermitteln? Die Mittel müssen verwendet werden, es können dann keine weiteren Gelder ausgezahlt werden.

 

Herr Polster – bestehen Verpflichtungen für die Gemeinde nach Antragstellung, oder gert es nur darum sich Zeit zu verschaffen, bestehen finanzielle Verbindlichkeiten?

 

Herr Horst – das ganze Konzept ist desillusioniert –

Herr Polster – die eigentliche Frage ist, dient es dem Erhalt des Hauses?

 

Herr Matthes – es ist also eine Interessenbekundung, die unterschrieben werden soll – eine Gewährung um Zustimmung für den offiziellen Antrag?

Herr Matthes erklärt sich bereit die Interessenbekundung zu unterzeichnen, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde mit dem Zusatz dass keine Verbindlichkeiten bestehen.

Das vorliegende Ideenkonzept zur Fördermittelantragstellung wird vom Amtsdirektor Herrn Matthes unterzeichnet mit dem Zusatz dass keine Verbindlichkeiten bestehen.

 

Frau Wachsmuth – wird als Projektleiterin unterzeichnen

 

Herr Horst – durch evtl. Wertsteigerung, wird dann zukünftig eine Abschreibung im HH erfolgen?

 

Frau Hecht beantwortet dies mit zwei Gegenfragen 1. ist der Zweck das Haus zu erhalten oder 2. die Dorfgemeinschaft zu stärken – was ist der Zweck, Instandhaltung?

 

Es wird nun jeder Abgeordnete befragt: Befürwortung oder Ablehnung

 

Herr Horst -  „es ist mir Sch…..egal !“

Herr Müller - keine Äußerung

Herr Böhm - Befürwortung

Herr Buse - Befürwortung 

Herr Riebe - aus seiner Sicht ist das eine Nötigung – in kürzester Zeit eine Entscheidung zu treffen, Bewerbung für einen Fördermittelantrag – muss dann auch der Stellenplan der Gemeinde angepasst werden?

 

Herr Polster – ja, er muss angepasst werden

Herr Matthes – solange es um eine unverbindliche Angelegenheit geht, ist das in Ordnung. Es ist ein Ideeenkonzept.

AD Herr Matthes unterzeichnet, ohne den Zusatz der Verbindlichkeiten.