Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2024
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Frau Hecht – für die HH-Satzung ist ein Rahmen vorgegeben, dieser ist in der Ergebnisrechnung berücksichtigt (Gewinn- und Verlustrechnung) es wird ein Aufwand erzeugt. Die Gemeinde hat eine hohe Abschreibungslast. Ab 2026 fällt diese Abschreibungsbelastung raus /bzw. nimmt ab. Somit ist der Bestand der Liquidität am Ende des HHJ ca. 1.500.000 €.
Herr Polster- welche finanzielle Auswirkung entsteht bei der Abschreibung?
Frau Hecht – dies ist abhängig von der Ertragssituation (Zinsen etc.), von der Kalkulation, gibt es einen Spielraum oder keinen Spielraum.
Herr Matthes – es gibt hier keine marktwirtschaftliche Situation - eine Kommune kann nichts abschreiben - die Gemeinden haben zu agieren, das braucht das Land nicht
Herr Horst – Umstellung auf die öffentliche Doppik von den Kommunen - Doppik muss nicht vom Land vollzogen werden
Frau Hecht – in den HH- Ansätzen sind die Pflichtaufgaben dargestellt Aufwendungen/Investitionen. Es wurden gute Ansätze gefunden. Einschränkungen/Rückstellungen gibt es bei der Förderung zur Straßenunterhaltung, Jugendarbeit etc.
Herr Horst – falls der HH nicht gesichert ist, würde dann die Straßenbeleuchtung ausfallen (z.B. Buchholz), sind dann Investitionen noch möglich?
Frau Hecht – Investitionen für Pflichtaufgaben waren und sind auch weiterhin möglich - Dorfgemeinschaftshaus im OT Brodowin - Kita Chorin – Schaffung eines zusätzlichen Raumes - Erweiterung der Straßenbeleuchtung - Erweiterung des Bürgersteiges im OT Chorin „Hüttenweg“
Empfehlung des Ausschusses: einstimmig wird die Annahme des Ausschusses empfohlen |
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