Auszug - Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtkern Oderberg"

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-052/2023 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtkern Oderberg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes erläutert, dass die Anlage 4 hinzugefügt wurde. Die Fördermittel aus diesem Programm sind erschöpft.

 

Herr Brandenburg erschließt sich nicht, warum eine Beschlussfassung erforderlich ist, wenn die Aufhebung des Sanierungsgebietes vorgeschrieben ist.

 

Die Vorsitzende liest den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern Oderberg, die am 29.04.2016 im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg (Ausgabe 4/2016) bekanntgemachte und mit Rückwirkung zum 2. Juni 1998 in Kraft gesetzte wurde.

 

Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Nach Rechtskraft der Satzung ist das Grundbuchamt zu ersuchen, die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern der im Sanierungsgebiet „Stadtkern Oderberg“ gelegenen Grundstücke zu löschen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

9

5

2

2

0

 


  Beschluss: 15.11.2023 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Termin 29.11.2023 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Aileen Buse  
Termin: 29.11.2023 Status: (offen)
Auftrag: