Auszug - Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadtkern Oderberg"
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Herr Matthes erläutert, dass die Anlage 4 hinzugefügt wurde. Die Fördermittel aus diesem Programm sind erschöpft.
Herr Brandenburg erschließt sich nicht, warum eine Beschlussfassung erforderlich ist, wenn die Aufhebung des Sanierungsgebietes vorgeschrieben ist.
Die Vorsitzende liest den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Oderberg“, die am 29.04.2016 im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg (Ausgabe 4/2016) bekanntgemachte und mit Rückwirkung zum 2. Juni 1998 in Kraft gesetzte wurde.
Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Nach Rechtskraft der Satzung ist das Grundbuchamt zu ersuchen, die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern der im Sanierungsgebiet „Stadtkern Oderberg“ gelegenen Grundstücke zu löschen.
Abstimmungsergebnis
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