Auszug - Straßenunterhaltungsmaßnahme "Reparatur Durchlass, Finowstraße-Höhe Haus-Nr. 23"
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Frau Gohlke: die Beschlussvorlage ist zu korrigieren. Im Zusammenhang mit der im 4. Absatz angeführten Kosten für eine Bauweise in Asphalt entfallen zusätzliche Kosten in Höhe von 1.000 EUR (in der Vorlage ausgewiesen 3.000 EUR). Daraus folgt die Änderung des Beschlussvorschlages im letzten Satz: Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen, soweit der veranschlagte Kostenrahmen in Höhe von 1.000 EUR nicht überschritten wird.
Herr Rütz: Die Leistungen sind im Rahmen der Gewährleistung zu erbringen. Er schildert die Situation. Die auf die gepflasterte Stelle aufgebrachte Asphaltschicht ist zu dünn und daher gerissen.
Die Firma M & M soll nicht mehr einbezogen werden.
Herr Klemm: Bei der Schließung ist immer der ursprüngliche Zustand herzustellen. Nach einem halben Jahr werden die Pflastersteine entfernt und durch Asphalt ersetzt. Er wird mit dem Bauleiter sprechen.
Beschluss: Die Gemeinde Niederfinow beschließt, die Reparatur der Fahrbahn im Bereich des Durchlasses in der Finowstraße, Höhe Haus-Nr. 23
1. in gepflasterter Ausführung (V2) im Rahmen der Gewährleistung
oder
2. Ausführung in Asphalt mit zusätzlichen Kosten
durchführen zu lassen.
Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen, soweit die veranschlagte Kostenrahmen in Höhe von 1.000,- € nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis
Die Beschlussfassung wird zurückgestellt. |
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