Auszug - Beschluss über den Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB
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Frau Müssig von der ibe erläutert anhand von Abbildungen den Zustand der Gebäude auf dem Planungsgebiet und die Ziele des Vorhabenträgers. Dieser strebt eine touristische Nutzung mit der noch vorhandenen Bausubstanz, einer Erweiterung dieser und die Nutzung des Areals durch eine minimale Tierhaltung an. Es sollen ein Café und 3 Ferienwohnungen geschaffen werden. Wird der Beschluss heute gebilligt, kann die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, dann die Abwägung und eine eventuell nötige 2. Offenlage erfolgen.
Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen: Beschluss: 1. Die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (siehe Anlagen).
2. Die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
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