Auszug - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung Vorhabenbezogener Bebaungsplan "Besucherlenkung im Ökodorf Brodowin"
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Frau Müssig erläutert den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Es soll ein Schaugehege mit Rindern, Schafen, Schweinen, Ziegen Schafen und Hühnern entstehen, dazu Pkw- und Bus-Stellplätze, ein Toilettenhaus und ein Spielplatz. Frau Müssig beantwortet Fragen der Gemeindevertreter.
Beschluss: Die Gemeindevertreter der Gemeinde Chorin beschließen die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Besucherlenkung im Ökodorf Brodowin“ auf Antragstellung vom 21.05.2015 gemäß § 12 BauGB.
Vorhabenträger ist: Ökodorf Brodowin Gisela und Werner Upmeier Stiftung Stiftung für Naturschutz, Umwelt und Soziales Weißensee 1 in 16230 Chorin OT Brodowin
Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauG. Ort und Dauer der Offenlage sind im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen.
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies soll gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
Um 19.40 Uhr verlässt Frau Müssig die Sitzung. |
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