Auszug - Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Brodowiner Straße im OT Brodowin (von Abzweig "Schiefe Henne" bis zur Wendeschleife)

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-047/2015 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Brodowiner Straße im OT Brodowin (von Abzweig "Schiefe Henne" bis zur Wendeschleife)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beidseitig in der Brodowiner Dorfstraße in Höhe der Hausnummer 55 bis zur Buswendeschleife im Ortsteil Brodowin.

 

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0