Auszug - Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Brodowiner Straße im OT Brodowin (von Abzweig "Schiefe Henne" bis zur Wendeschleife)
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beidseitig in der Brodowiner Dorfstraße in Höhe der Hausnummer 55 bis zur Buswendeschleife im Ortsteil Brodowin.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Abstimmungsergebnis
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