Auszug - Grundsatzbeschluss: Errichtung Unterstand auf dem Spielplatz in Neuehütte

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.8
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 12.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:18
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-040/2023 Grundsatzbeschluss: Errichtung Unterstand auf dem Spielplatz in Neuehütte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Amtsdirektor schildert noch einmal den Werdegang seit Verkauf des Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Neuehütte. Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Errichtung einer Überdachung auf dem Spielplatz Neuehütte gestellt. Herr Gnorski aus dem Ortsbeirat Neuehütte ist auch im Raum. Er hatte im Vorfeld noch einmal auf die notwendige Kinder- und Jugendbefragung hingewiesen, da der Spielplatz nicht mehr in der bisherigen Art und Weise nutzbar sein wird. Es müssen Spielgeräte versetzt oder entfernt werden. Herr Matthes gibt bekannt, dass die nun vorliegende Variante baugenehmigungspflichtig ist. Es handelt sich ja nun nicht mehr um eine Überdachung, sondern um ein komplettes Gebäude. Bei der vorort stattgefundenen Ortsbeiratssitzung war bestes Wetter.

 

Herr Gnorski ist auch mit dem vorgeschlagenen Standort nicht so richtig einverstanden. Ursprünglich sollte die Überdachung im vorderen Teil des Spielplatzes neben dem Sandkasten errichtet werden. Dort gibt es aber einen Baum.

 

Herr Polster sieht Unstimmigkeiten im Ortsteil Neuehütte und empfiehlt im Frühjahr 2024 eine Einwohnerversammlung einzuberufen. Im Vorfeld könnte die Kinder- und Jugendbefragung stattfinden. Anlässlich der GV Chorin im Januar 2024 soll das Thema noch einmal beleuchtet werden.

 

Auch Herr Conrad ist irritiert über das gegensätzliche Meinungsbild im Ortsteil Neuehütte und schlägt auch eine schriftliche Befragung der Anwohner in Neuehütte vor.

 

Die Beschlussvorlage soll zurückgestellt werden und dann nach erfolgter Klärung innerhalb des Ortsteiles Neuehütte in den Entwicklungsausschuss und dann zur abschließenden Beratung in die GV Chorin.

 

Der Amtsdirektor klärt, ob das Verfahren Bürgerbeteiligung einen separaten Beschluss erfordert. Dann soll es ein zweistufiges Verfahren bestehend aus Einwohnerversammlung und schriftlicher Befragung mit Fragebogen geben.