Auszug - Veranstaltung Oster-Fest 2024 in Schönhof

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3 Beschluss:CH-072/2023
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:31
Raum: Hotel "Haus Chorin"
Ort: Hotel "Haus Chorin", Neue Klosterallee 10, 16230 Chorin OT Chorin
CH-072/2023 Veranstaltung Oster-Fest 2024 in Schönhof
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Horst erteilt Herrn Polster das Wort.

Herr Polster erläutert, dass es bereits gemeinsame Gespräche mit dem Veranstalter, Herrn Streisand, der Amtsverwaltung sowie Vertretern des Ortsbeirates und Anwohnern gegeben hat. Im Ergebnis ist die Wegeführung (Ausfahrt über den Weidenweg) nicht optimal.

Für die geplante Veranstaltung im Jahr 2024 sollen daher seitens des Veranstalters Voraussetzungen geschaffen werden, welche für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sorgen sollen. Im Anschluss wird gemeinsam mit der Amtsverwaltung, Ortsbeirat und Anwohnern die Veranstaltung ausgewertet und eine Entscheidung für das Jahr 2025 getroffen.

 

Herr Polster erläutert, dass der FSA Chorin der Gemeindevertretung die Beschlussfassung empfiehlt.

 

Herrn Dr. Engel fragt, ob der Gemeinde Chorin im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zusätzliche Kosten entstehen würden. Frau S. Spann antwortet, dass alle Kosten (z.B. Ertüchtigung des Weges, Beschaffung von geeignetem Material, Beschaffung und Aufstellung von Verkehrszeichen usw.) durch den Veranstalter zu tragen sind.

 

Seitens der Mitglieder wird vorgeschlagen, dass der Veranstalter eine Kaution in Höhe von 1.500,-EUR hinterlegt, welche bei mangelhafter Straßenreinigung durch den Veranstalter verwendet werden kann.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange, der geplanten Veranstaltung Oster-Fest 2024 in Schönhof zu. Die Genehmigung der Veranstaltungen erfolgt unter Einhaltung der zusätzlichen Auflagen:

- Temporäre Änderung der Verkehrslenkung im Bereich Weidenweg/Lindenweg mittels Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“ mit dem Zusatzzeichen „Keine Zufahrt zum Oster-Fest“.

- Sicherstellung einer fachgemäßen Straßenreinigung durch maschinelles Kehren im Bereich der angrenzenden kommunalen Straßen.

- Befestigung eines noch nicht befestigten Teilstückes im Weidenweg in fachlich geeigneter Art und Weise.

- Sicherstellen von Ordnung und Sauberkeit an und auf den genutzten Straßen, Wegen und Plätzen (in Verbindung mit einer Abnahme vor Ort durch die Ordnungsbehörde nach der Veranstaltung).

Die Einhaltung der Auflagen ist durch die Amtsverwaltung zu überwachen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

9

-

-

-