Auszug - Herrichtung Straßenrand Choriner Straße

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:17
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow
NI-051/2023 Herrichtung Straßenrand Choriner Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Gollner/ Kunert

Frau Fürst: Einreicher der Beschlussvorlage sind Herr Dr. Gollner und Herr Kunert.

 

Schwerpunkte der Beratung:

-Wie ist die Ausführung, in Beton, ist auch Granit möglich? Beton kann nicht mehr ohne Weiteres entfernt werden, Granitplatten sind wiederverwendbar.

- Betonplatten sind mit 40 t befahrbar, Preisverhältnis prüfen/ Bauhof Eberswalde gibt alte Granitplatten ab.

- Wie ist der Preis zustande gekommen, was ist bei der Begehung Vorort besprochen worden?

 

Festlegung:

Die Ausführung und die Materialauswahl sind vor Auftragsvergabe in der Gemeindevertretung zu beraten.

In der nächsten Sitzung ist eine Informationsvorlage zur baulichen Ausführung vorzulegen.

 

Frau Fürst verliest den Beschlussentwurf und bringt diesen zur Abstimmung.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Choriner Straße entsprechend der Empfehlung des Entwicklungsausschusses, die nachfolgend bildlich dargestellt ist, Teile des Straßenrands als eine Art Fußweg herzurichten, damit Fußgänger von der Hebewerkstraße aus die Turnhalle, die Kirche, den Friedhof und die weiteren Wohngebäude bis Höhe Nr. 9 ungefährdet erreichen können.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

8

0

0

0