Auszug - Beratung zu weiteren Schritten im Umgang mit dem Gemeindehaus im OT Senftenhütte
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Herr Krüger: Dem Ortsbeirat ist wichtig, dass - ein Raum für die Gemeinde verbleibt - eine Fläche für einen Spielplatz vorgehalten wird.
Mehrere Gemeindevertreter plädieren dafür heute den Beschluss CH-049/2015 zu fassen und den von Herrn Schellhase zurückzustellen. Letztere ließe den Vertragsparteien – der Gemeinde und den beiden Senftenhütter Vereinen – zu wenig Spielraum bei den Vertragsverhandlungen zum Pachtvertrag.
Herr Polster verteidigt die BV CH -054/2015 und beantragt die Zurückstellung beider Vorlagen. Dies wird mit 1 Ja-Stimme und 9-Nein-Stimmen abgelehnt.
Ein Ansprechpartner für die Vertragsverhandlung von der Amtsverwaltung wird Herrn Lindner zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden.
Dem Antrag von Herrn Dr. Luthardt, den Beschluss CH-049/2015 zu fassen und die Vorlage CH-054/2015 zurückzustellen wird einstimmig entsprochen.
Es wird über die BV abgestimmt. Die Ergänzungen sind markiert. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Verpachtung des Gemeindehauses im Ortsteil Senftenhütte an den Kultur- und Bildungsverein „Alte Schule“ Senftenhütte e. V. und den Verein Keramikhütte e. V. zu einem monatlichen Pachtzins von symbolischem Wert i. H. v. 1,00 € und stellt mit der Übernahme die Gemeinde von den Bewirtschaftungskosten frei. Die Vereine gewährleisten die uneingeschränkte gemeindliche Nutzung.
Die Gemeinde verpflichtet sich im Gegenzug unter dem Vorbehalt der Prüfung der finanziellen Belastung und entsprechendem Vorliegen von finanziellen Haushaltsmitteln, die Dachsanierung, den Abriss des Pumpenhauses und die Sicherung der Feldsteinscheune auf eigene Kosten vorzunehmen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Kosten unter Prüfung des Einsatzes von Fördermitteln für weitere Projekte an diesem Grundstück zu ermitteln, entsprechend die Deckungsmittel aus dem Haushalt darzustellen und einen Pachtvertrag vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
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