Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2022
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Frau Hecht informierte den Finanzausschuss über den Jahresabschluss 2022 Britz.
Das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Britz beläuft sich auf 167.070,46€. Das entspricht 521.740€ mehr als geplant und setzt sich aus 304.500€ Gewerbesteuer, 128.500€ Gemeindeanteil Einkommens-/Umsatzsteuer und 76.300€ aus Schlüsselzuweisungen zusammen. Zusätzliche Verschiebungen zwischen einzelnen Positionen führen zu Ausgleichen untereinander. Die Einstellung in Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis steigt auf 2.261.627,18€. Diese ist bereits für den Haushaltsplan 2024 entsprechend berücksichtigt, was notwendig für die Auswirkungen der Mehrerträge auf die Schlüsselzuweisung ist.
Das außerordentliche Ergebnis fällt 7.049€ höher aus. Der Verkauf aus Anteilen GEG ist erst im Jahresabschluss 2023 berücksichtigt, da ZE 2023.
Die Finanzrechnung folgt im Wesentlichen der Ergebnisrechnung. Entsprechende Abweichungen resultieren aus Investitionstätigkeiten. Daraus folgt eine Verringerung um 172.279,16 auf 1.841.062,28€. Die zahlungswirksamen Investitionen belaufen sich auf 1.204.153€. Die Summe der Fördermittel entspricht 833.081€ und setzt sich aus 787.250€ (645.862€ FM) Schulstandort Britz, 146.890€ (12.371€ FM) Haltepunkt Britz und 174.687€ Straßenausbau Ragöser 54 zusammen.
Kredite von mit 17.420€ auf 257.799€ getilgt.
Durch die Prüfung des RGPA Landkreis Barnim sind verschiedene Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die innerhalb der Kämmerei ausgewertet wurden. Die Definition von Kennzahlen genießt bisher keine Priorität. Die Wertberichtigung von Forderungen wird entsprechend der Dienstanweisung erfolgen, da ein neues System aufgebaut wird. Durch die Prüfung wird bescheinigt, dass der Jahresabschluss 2022 ein entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags und Finanzlage widerspiegelt. Die RGPA schlägt vor, den Jahresabschluss 2022 zu beschließen und den Amtsdirektor Entlastung zu erteilen.
Frau Gerhardt lässt abstimmen. Die Vorlage wird zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretersitzung Britz empfohlen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 167.070,46 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.049,00 EUR.
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