Auszug - Ergänzung des Pachtvertrages mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage "Odertal-Stadion" an der Festung

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 24.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-2024-003 Ergänzung des Pachtvertrages mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage "Odertal-Stadion" an der Festung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Amtsdirektor greift das Gespräch zwischen Herrn Weber und den Stadtverordneten aus der Einwohnerfragestunde auf und formuliert die Ergänzung des Beschlusstextes wie folgt:

„Der vorgenannte Pachtvertrag wird bis zum 31.12.2040 verlängert.“

 

Die Stadtverordneten sind mit diesem Zusatz einverstanden. Die Vorsitzende liest den geänderten Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage „Odertal-Stadion“, vom 22.12.2007 sowie seinen Nachträgen vom 01.06.2016 und 02.06.2016 wie folgt zu ergänzen:

 

Es wird folgender § 9 a eingefügt:

§ 9a

Wertsicherung

 

Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9 Absatz 1 wird vereinbart:

 

a.)                     Wertmaßstab

die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom      Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung       (private Haushalte) in Deutschland.

 

b.)                     Anpassungszeitpunkt

eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf          frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten          Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.

 

Dem Pächter wird die Höhe des künftig zu zahlenden Zuschuss schriftlich mitgeteilt.

 

Die zu erwartenden außerplanmäßigen Ausgaben werden in 2024 gedeckt aus dem sogenannten         Brandenburg-Paket zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe (RL Brandenburg-Paket Kommunalteil- Punkt 3.6).

 

Der vorgenannte Pachtvertrag wird bis zum 31.12.2040 verlängert.

 

Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 24.01.2024 Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen
Termin 07.02.2024 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Ute Fröscher  
Termin: 07.02.2024 Status: (offen)
Auftrag: