Auszug - Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin
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Vermietung der Bühne sollte mit einem Übergabe- und Übernahmeprotokoll erfolgen. Private Personen sind von der Vermietung ausgeschlossen. Wenn eine Vermietung außerhalb des Amtsgebiets erfolgen soll, muss eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden. Die Gemeindevertretung tauscht sich zu den Punkten aus, und stimmt dem Beschluss einstimmig zu. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die mobile Bühne der Gemeinde Chorin gemäß Anlage 2 zur BV CH-080/2023.
Abstimmungsergebnis
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