Auszug - Vereinsförderung: Antrag des SG Brodowin 63 e. V. auf Übertragung der bewilligten Mittel in das Haushaltsjahr 2024

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.9
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-2024-003 Vereinsförderung: Antrag des SG Brodowin 63 e. V. auf Übertragung der bewilligten Mittel in das Haushaltsjahr 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Riebe stellt das Vorhaben vor und gibt ein Update zum aktuellen Stand. Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung. Beschluss wir mit einer Enthaltung angenommen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, die Übertragung der dem SG Brodowin 63 e. V. bewilligten Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500,00 Euro in das Haushaltsjahr 2024. Der Zuwendungszweck bleibt bestehen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

9

 

1