Auszug - Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Kloster Chorin
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Herr Dr. Engel erkundigt sich nach dem Funktionieren der Arbeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Frau Dr. Siedler: Die Arbeit funktioniert. Es gibt jetzt im Rahmen der Gesellschaft einen neuen Prüfer, der dann für den Prüfbericht 2023 verantwortlich zeichnet. Der Prüfaufwand ist auch abhängig von der Arbeit des Steuerbüros.
Herr Dr. Engel bittet die Ausschussmitglieder um die Abstimmung über eine Empfehlung der Beschlussfassung über die Beschlussvorlage an die Gemeindevertretung.
Beschluss: Auf Grundlage des § 29 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) schlägt die Gemeinde Chorin die Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft für die Beauftragung mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Kloster Chorin vor.
Abstimmungsergebnis- Empfehlung an die Gemeindevertretung
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