Auszug - Stellungnahme zum Stand und Abhilfe der Problematik Ausgliederung der Ergänzungsflächen zur Klarstellungs- und Abrundungsatzung der Gemeinde Liepe
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Herr Matthes berichtet vom Gesprächstermin mit dem Ministerium. Dieses ist nicht bereit von der Entscheidung abzurücken, da die Gemeinde im Biosphärenreservat liegt. Laut Ministerium besteht in Liepe nicht der Bedarf neue Flächen auszuweisen. Die Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle. Die Belange des Naturschutzes haben Vorrang.
Der Gemeindevertreter Herr Schwarz kommt zur Sitzung hinzu.
Der Amtsdirektor schlägt vor, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zunächst ruhen zu lassen und den Flächennutzungsplan (FNP) voranzubringen.
Es entsteht eine rege Diskussion.
Frau Lüdecke stellt klar, dass die Flächen 3,4 und 5 durchs Rasta gefallen sind. Fläche 4 war zur Lückenfüllung gedacht. Die Bebauung ist auf Teilen des Grundstücks nicht möglich. Das Ministerium argumentiert jedoch damit, dass hier die Möglichkeit der Parzellierung besteht.
Herr Manzke positioniert sich dahingehend, dass von falschen Tatsachen ausgegangen wird und die Gemeindevertretung dies nicht auf sich beruhen lassen wird. Auch Herr Marschner vertritt die Meinung, dass die Aussagen des Ministeriums nicht stimmen.
Die unterschiedlichen Auskünfte der Biosphäre werden kritisiert. Die Amtsverwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob es möglich ist, die Ortslage Liepe aus dem Biosphärenreservat herauszunehmen.
Frau Lüdecke weist darauf hin, dass es sich insgesamt um Landschaftsschutzgebiete handelt, die gesetzlich festgelegt sind.
Festlegung zur Verfahrensweise:
Der Aspekt der Privilegierung Landwirtschaft muss in den Bauanträgen überwiegen und nachgewiesen werden, nicht die Wohnnutzung. |
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