Auszug - Sachstand Benutzungs- und Entgeltordnung Schulsporthalle
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Zahlungsziel des Nutzungsentgeld muss abgestimmt werden. Bescheide geben ein anderes Zahlungsziel an als in der Satzung festgehalten ist. Bei der Begehung der Sporthalle wurde festgestellt, dass der Parkettfußboden überholungsbedürftig und u.a. die Linienführung nicht optimal ist. Bei einer Sanierung sollten Möglichkeiten der Instandstezung abgewogen werden um das Paket zu erhalten. Der finanzielle Aufwand sollte in Abstimmung mit dem Bauausschuss erfolgen und im Schulausschuss thematisiert werden. Weiterhin sollte die Sicherung der Geräte im Geräteraum überdacht werden, wenn Fremdnutzer in der Halle sind. Dies sollte evebtuell auch als Formulierung in der Satzung festgehalten werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |