Auszug - Abwägungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg
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Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bauplan. Damit ist der Bauherr verpflichtet, das Bauvorhaben durchzuführen.
Da keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Dem in der beigefügten Anlage dargelegten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt und beschlossen.
Abstimmungsergebnis
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