Auszug - Beschluss zur Satzung vorhabenbezogenen Bebauungsplan "NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg" gemäß § 10 Abs. 1 und § 12 BauGB
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Die Bestätigung des Biosphärenreservates liegt vor. Damit ist der Bebauungsplan umsetzbar. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg" gemäß § 10 Abs. 1 und § 12 BauGB als Satzung. Die Satzung besteht aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört auch der Durchführungsvertrag, der vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zwischen der Stadt Oderberg und dem Vorhabenträger abgeschlossen worden ist. Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung mit Umweltbericht wird von der Stadtverordnetenver- sammlung gebilligt. Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Bebauungsplan "NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Satzung ist nach der erfolgten Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo und zu welchen Dienstzeiten der Bebauungsplan "NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis
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