Auszug - Beschluss zur 2. Änderung des B-Plan Nr. III „Wohnbebauung-An der Eberswalder Straße“
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Herr Kappes erläutert die Beschussvorlage und geht auf die detaillierte Änderung des Beschlusses ein. Frau Gersdorf merkt ihre Bedenken zur Größe des Regenrückhaltebecken an. Nach Prüfung und Beratung wird aus Sicht des Bauausschusses die Beschlussfassung empfohlen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Durchführung der 2. Änderung des B-Plan Nr. III "Wohnbebauung - An der Eberswalder Straße" mittels einfacher Änderungen der getroffenen Festsetzungen und genehmigt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2. Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die damit entstehenden Kosten hat die Projektgesellschaft PE development GmbH mit Sitz in Zossen zu tragen. Abstimmungsergebnis
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