Auszug - Aufnahme einer Drehleiter in den Gefahrenabwehrbedarfsplan (GABP)

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.1
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 07.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:32
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-2024-009 Aufnahme einer Drehleiter in den Gefahrenabwehrbedarfsplan (GABP)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Stadtverordnete der Stadt Oderberg als Mitglieder des Amtsausschusses

Die Vorsitzende erörtert, dass im dem Amtsausschuss vorgelagerten Feuerwehrausschuss in der letzten Woche zu diesem Thema eine breite Diskussion der Ausschussmitglieder, aber auch der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und der Einwohner zugelassen wurde. Es galt abzuwägen, ob neue Risiken seit der Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes hinzugekommen seien oder ob mögliche Gefahren in Bezug auf die Gebäudehöhen in Oderberg nicht erkannt und deshalb der Gefahrenabwehrbedarfsplan im Hinblick auf die Aufnahme eines Hubrettungsfahrzeuges in den Gefahrenabwehrbedarfsplan abzuändern sei. Weiterhin stand in Rede, dass eine Änderung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes zur Erlangung von Zuwendungen möglichweise ein Indiz für einen Verstoß gegen Subventionsrecht sein könnte. Frau Köppen stellt dar, dass 2 Mitglieder des Feuerwehrausschusses dem Beschlussvorschlag gefolgt, 3 Mitglieder gegen den Beschlussvorschlag stimmten und sich 1 Mitglied des Feuerwehrausschusses sich der Stimme enthalten hat.

 

Herr Polster ergänzt, dass es ggf. zu prüfen sei, ob alle bestehenden Risiken in der Stadt Oderberg richtig erkannt wurden. Dies bedürfe dann jedoch vorerst statt der Überarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Überarbeitung der Gefahren- und Risikoanalyse. Anderenfalls läge man in der Chronologie falsch. Es stellt sich hier nur die Frage, ob wir jetzt diese Änderungen herbeiführen müssen oder ob es ausreicht, die turnusmäßige Überarbeitung der Gefahren- und Risikoanalyse 2025 abzuwarten. Der Feuerwehrausschuss hat mehrheitlich empfohlen, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

 

Der Amtsdirektor verweist auf S. 15 der Teilfortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes aus 2015. Hiernach ist weder beim SOLL 2012 noch beim SOLL 2015 langfristig/ ideal ein Hubrettungsfahrzeug ausgewiesen. Es ist also unrichtig, dass im Gefahrenabwehrbedarfsplan 2012 und seiner Teilfortschreibung ein Hubrettungsfahrzeug als pflichtig ausgewiesen wurde. Der Amtsdirektor unterstützt ausdrücklich den Vorschlag des Herrn Polster und weist darauf hin, das Thema unbedingt extern beleuchten zu lassen. Nach Ausschreibung der Leistung sollten sich möglichst alle Bewerber dem Amtsausschuss vorstellen.

 

Frau von Cysewski bittet darum, dass die Kameradinnen und Kameraden an ihrem Umgangston und ihrer Mimik arbeiten, um so wieder kameradschaftlich miteinander umzugehen. Sie teilt mit, dass sie an der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr nicht teilnehmen könne.

 

Frau Hähnel gibt zu bedenken, dass es in Oderberg 2 Altenheime und bezogene Dachwohnungen gebe. Es sei nicht so, wie im Sachverhalt dargestellt, dass die Personalsituation nicht auskömmlich sei. Die Drehleiter sei für das ganze Amt und sie soll die Bedarfe für ca. 4.400 Einwohner abdecken von Liepe bis Stolzenhagen. Sie erbittet Rederecht für die anwesenden Einwohner und Kameraden. Dies wird mehrheitlich abgelehnt (5 ja/8 nein/2 Enthaltungen). Weiterhin beantragt Frau Hähnel die namentliche Abstimmung im Protokoll zu vermerken.

 

Herr Großebokermann stellt im Fazit fest, dass entgegen der Behauptung aus Oderberg es seinerzeit keinen Bedarf für eine Drehleiter gab. Herr Großebokermann fragt Frau Hähnel, ob es neue Bauvorhaben gab, die eine Aufnahme einer Drehleiter in den Gefahrenabwehrbedarfsplan rechtfertigen könnten. Frau Hähnel verneint dies.

 

Frau Köppen stellt fest, dass im Ausschuss Konsens dahingehend bestehe, die Gefahren- und Risikoanalyse im nächsten Jahr zu evaluieren.

 

Frau Kruppke fragt an, wie lange die Drehleiter aus Angermünde brauche. Frau Köppen gibt die Frage an den Amtswehrführer weiter. Dieser führt aus, dass die Anrückzeit zwischen 7 bis 40 Minuten liege. Dies sind jedoch die Ausreißer.

 

Abschließend lässt Frau Köppen den Ausschuss namentlich abstimmen:

 

Herr D. Brandenburg  ja

Herr F. Marschke  ja

Frau A. v. Cysewski  ja

Frau M. Hähnel  ja

Herr R. Püschel  nein

Frau A. Behling  nein

Frau H. Gersdorf  nein

Herr L. Marten   nein

Herr A. Guse   nein

Herr M. Horst   nein

Frau A. Kruppke  Enthaltung

Herr K. Marschner  Enthaltung

Herr M. Großebokermann nein

Frau P. Fürst   nein

Herr T. Polster   nein

Frau G. Köppen  Enthaltung

 

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt die Aufnahme einer Drehleiter mit Stationierung in der Stützpunktfeuerwehr Oderberg in den Gefahrenabwehrbedarfsplan. Der hierzu überarbeitete Gefahrenabwehrbedarfsplan ist dem Amtsausschuss zum Beschluss vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

16

4

9

3

0