Auszug - Übertragene Haushaltsermächtigungen der Gemeinde Britz 2023-2024 gem. § 24 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 9.2
Gremium: Finanzausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 04.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 18:36
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-2024-015 IV Übertragene Haushaltsermächtigungen der Gemeinde Britz 2023-2024 gem. § 24 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Finanzsauschuss berät einzelne Haushaltsermächtigungen.

   Die Kämmerin, Frau Anja Hecht erläutert am Beispiel I036-23-07 die grundlegenden Regelungen zur Übertragung und weiteren Verwendung der Mittel. Im „Brandenburgpaket“ wird es auch in 2024 wieder Mittel geben.

Durch Herrn Lutz-Werner Marten wurde der Ausschuss in diesem Zusammenhang über die Überlegungen zur Verschönerung der Außenansicht des Kitacontainers informiert. Ein Angebot zur Feststellung des Machbaren wurde bereits angefordert und abgegeben. Herr Marten wird diese auf Nachfrage von Frau Hannelore Gersdorf aktualisiert dem Ausschuss zuleiten.

   Frau Hecht gibt zu bedenken, dass falls Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, hier ggf. Rückstellungen im Jahresabschluss 2023 gebildet werden können oder müssen.

Für die Dorffeste soll eine mögliche Übertragung geprüft werden, um insgesamt eine Summe von 6.000 EUR zur Verfügung zu stellen. Damit soll mit der Aufstockung der angesetzte Wert des Vorjahres erreicht werden.