Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch"
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Frau Spann gibt noch einige Erläuterungen zum Sachverhalt und informiert über die prozentuale Erhöhung der Beiträge ab 2023. Bei Nichtbeschluss entsteht für die Gemeinde ein Mehraufwand von ca. 1.500 €. Auf Anfrage von Frau Anders erklärt Frau Spann, dass die Gewässer der II. Ordnung angehören. Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sind die Wasser- und Bodenverbände zuständig. Die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung tragen für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung die Mitglieder in Form von Beiträgen. Die Darstellung im Haushalt der Gemeinde erfolgt unter dem Produkt 552 – öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ ab dem Umlagejahr 2023.
Abstimmungsergebnis
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