Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch"
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Frau Fürst: Die Preisanpassung der durch die Verbände 2022 beschlossenen Umlagebeiträge wirkt ab dem 1.1.2023. Wenn kein Beschluss gefasst wird, sind durch die Gemeinde insgesamt 17.000 EUR Verbandslasten aus dem Haushalt zu tragen.
Es folgt eine Diskussion zur Höhe und dem Anstieg der Umlagen (10 % Finowfließ, 45 % Deichverband).
Herr Matthes: Die Diskussion zu den Verbandslasten wurde in den Verbandsauschüssen geführt. Er geht auf die Stimmenverhältnisse in den Verbandsgremien, die sich nach den Flächengrößen richten, ein. Er wird die Gesetzesgrundlage, aus der sich die rechtliche Verpflichtung der Gemeinden zur Zahlung der Verbandsumlage ableitet, nachreichen. (Siehe auch Präambel der Änderungssatzung)
Die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand stellt den Anteil der auf die gemeindeeigenen Flächen entfallenen Anteil dar. .
Frau Fürst verliest den Beschlussentwurf und bringt diesen zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ ab dem Umlagejahr 2023.
Abstimmungsergebnis
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