Auszug - Sichere Querung in Oderberg, Neuendorf (B158) Höhe Haus-Nr. 22
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Die Stadtverordneten gehen davon aus, dass die Anzahl der Querungen nicht erreicht wird. Da die Fahrzeuge den Ort jedoch erfahrungsgemäß mit hohen Geschwindigkeiten durchfahren, soll versucht werden, eine sichere Möglichkeit zur Überquerung der Straße zu schaffen.
Da keine Fragen bestehen liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußgängerüberweges in der Ortslage „Neuendorf“ (B158) im Bereich der Hausnummer 22. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Abstimmungsergebnis
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