Auszug - Umsetzung der Nutzungssatzung, der Kostenbeitragssatzung sowie der Mittagessensatzung für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Marten führt aus, dass es sich hierbei um eine Zusammenfassung dessen handelt, was sich seit Beschlussfassung 2017 und Inkrafttreten 2018 getan hat. Er nimmt Erläuterungen zur Vorlage vor. Eine Entscheidung zur Beitragsbefreiung ist noch offen. Er weist darauf hin, dass mit einem Vertrag über 12 Monate nur 11 Monate zu bezahlen sind und die Gemeinde Britz die einzige Kommune mit einer Berechnung nach Prozenten ist. Auch beim Mittagessen ist mit 1,87 € nur ein geringer Eigenanteil seit 01.01.2018 zu leisten. Die Unterstützung beim Schulesssen betrifft nicht nur Hortkinder sondern das Schuleinzugsgebiet. Er merkt an, dass die Vorlage den gegenwärtigen Arbeitsstand abbildet und eine Augenblicksübersicht darstellt.
Frau S. Spann nimmt Bezug auf die Preiserhöhung bei der Mittagsversorgung. Diese ist bei einer Menge von 17.000 Portionen nicht unerheblich. Die häusliche Ersparnis sollte neu kalkuliert werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |