Auszug - Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten an die Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-066/2015 Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten an die Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20

Herr Mittag schlägt vor, den Beschluss zu verschieben, bis der Kitaneubau in Brodowin fertiggestellt wurde und die Betriebserlaubnis vorliegt.

 

Frau Kruppke fragt nach dem Hauptgrund der Rückübertragung der Trägerschaft.

 

Frau Gohlke und Herr Horst erklären die Gründe der Rückübertragung an die Gemeinde Chorin.

 

Nach einer kurzen Diskussion wird der Text zum Beschlussvorschlag, wie folgt geändert:

 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, nach dem Neubau der Kita Brodowin gemäß §135 Abs. 5 S. 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zu verlangen.“

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, nach dem Neubau der Kita Brodowin gemäß §135 Abs. 5 S. 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zu verlangen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0