Auszug - Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten an die Gemeinde Chorin
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Herr Mittag schlägt vor, den Beschluss zu verschieben, bis der Kitaneubau in Brodowin fertiggestellt wurde und die Betriebserlaubnis vorliegt.
Frau Kruppke fragt nach dem Hauptgrund der Rückübertragung der Trägerschaft.
Frau Gohlke und Herr Horst erklären die Gründe der Rückübertragung an die Gemeinde Chorin.
Nach einer kurzen Diskussion wird der Text zum Beschlussvorschlag, wie folgt geändert:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, nach dem Neubau der Kita Brodowin gemäß §135 Abs. 5 S. 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zu verlangen.“
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, nach dem Neubau der Kita Brodowin gemäß §135 Abs. 5 S. 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zu verlangen.
Abstimmungsergebnis
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