Auszug - Grundstückstausch Gemeinde Chorin ./. Landesbetrieb Forst - öffentliche Verkehrsflächen an der Seestraße; betroffene Grundstücke: Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstücke 290 tlw, 116 und 120
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg, Tramper Chaussee 2, 16225 Eberswalde, eine Zuordnungsvereinbarung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz über den Tausch von Grundstücken zu schließen. In diesem Vertrag erwirbt die Gemeinde Chorin eine 1.692 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 290 der Flur 1, Gemarkung Sandkrug (Anlage 1) auf der sich Teile der Seestrasse und deren Nebenanlagen im Ortsteil Sandkrug befinden. Im Gegenzug erwirbt der Landesbetrieb Forst Brandenburg das Eigentum an den Waldflurstücken 116 und 120 der Flur 1, Gemarkung Sandkrug. Die Tauschflächen sind gleichwertig. Ein Wertausgleich wird daher nicht geschuldet. Die mit dem Grundstückstausch anfallenden Kosten trägt jede Vertragspartei für sich.
Abstimmungsergebnis
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