Auszug - Öffentlich - rechtliche Vereinbarung zur Beauftragung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mit der Durchführung der standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Schorfheide
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Herr Matthes schildert zunächst die allgemein prekäre Situation bei der Besetzung der Standesämter. Es fehlt Personal, das für den gehobenen Dienst qualifiziert sein muss, die Schulung in Bad Salzschlirf absolviert haben muss und diverse Praktika durchlaufen muss. In Eberswalde und in der Gemeinde Schorfheide gibt es diesbezüglich Probleme. Frau Mücke und die anderen Standesbeamtinnen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg leisten in diesem Zusammenhang seit Sommer 2023 Außerordentliches, dass so nicht mehr leistbar ist.
Es finden momentan Gespräche mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales und dem Städte- und Gemeindebund statt um die Qualifikationserfordernisse nicht unnötig hoch zu hängen und ggf. Personen im mittleren Dienst einbinden zu können. Hier könnte das Standarderprobungsgesetz helfen, um vom bisher geltenden Recht abzuweichen. Eine weitere Überlegung ist eine Zentralisierung der Standesämter um Aufgaben bündeln zu können. Auch hierzu gibt es Gespräche.
Herr Polster sieht zwei Punkte kritisch: § 2 Absatz 2 und die darin vorhandene Verpflichtung, ausreichend Personal vorzuhalten und § 4 Absatz 1, welcher der Gemeinde Schorfheide das Recht einräumt, Weisungen zu erteilen. Frau Spann verweist auf die generelle Möglichkeit, die Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Der Amtsdirektor ergänzt, dass im Amt Britz-Chorin-Oderberg allein schon aus rechtlichen Gründen mindestens zwei Standesbeamtinnen beschäftigt sind, wobei Frau Mücke und Frau Trettin jeweils noch andere Aufgaben erledigen. Frau Mücke weist darauf hin, dass Standesbeamtinnen im Bereich des Personenstandsgesetzes grundsätzlich nicht weisungsgebunden sind. Ausnahme davon gibt es bei dienstorganisatorischen Belangen.
Herr Großebokermann stellt in § 7 Absatz 3 fest, dass die Kündigung der Vereinbarung durch den Amtsausschuss beschlossen werden muss. Diese Bestimmung hätte eher in Absatz 2 stehen sollen.
Frau Köppen erkundigt sich mit Blick auf § 1 Absatz 5 und dem dortigen Verweis auf die DSGVO nach eventuellen datenschutzrechtlichen Problemen. Frau Mücke verweist auf den Umstand, dass die Standesbeamtinnen, wenn sie für die Gemeinde Schorfheide tätig werden, als Standesbeamtinnen der Gemeinde Schorfheide agieren.
Frau Kruppke erkundigt sich nach einer speziellen Entschädigung für die geleistete Mehrarbeit. Herr Matthes verneint dies, da auch andere Beschäftigte Mehrarbeit leisten. Frau Spann ergänzt, dass die Mehrarbeit durch entsprechende Aufgabenumverteilungen kontrollierbar bleibt. Gerr Großebokermann könnte sich das im Rahmen einer Vereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) vorstellen. Herr Matthes bestätigt, dass im Amt mit der LOB gearbeitet wird, sieht das aber hier nicht als das passende Mittel an. Man werde das aber intern besprechen. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beauftragung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mit der Durchführung der standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Schorfheide“ gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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