Auszug - Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Kloster Chorin"
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Dr. Engel begründet die Notwenigkeit, die Betriebssatzung neu zu fassen.
Frau Vali bekräftigt: Sie kann nicht mitgehen, das eine Stelle für eine beauftragte Person geschaffen wird.
Es folgt eine Aussprache zum § 5 und den Wegfall der Bestellung einer Werkleitung.
Schwerpunkte: - Kritik an den zusätzlichen Kosten von 80.000 EUR durch Bestellung eines Beauftragen; - Kritik am Wegfall der Mitbestimmung der Gemeindevertretung bei der Bestellung der beauftragten Werkleitung; - Die bisherige Formulierung des § 5 des Besitzüberlassungsvertrages wird beibehalten. - Evaluierung nach Ablauf von zwei Jahren; - § 2 soll ursprüngliche Fassung von 2023 erhalten;
Frau Kruppke weist noch einmal darauf hin, dass, wenn man über die Homepage die Unterlagen zur Sitzung aufruft (hier ist aber nur der öffentliche Teil sichtbar), die Originalfassung einsehen kann.
Herr Dr. Engel bittet die Mitglieder des Werkausschusses ihr Votum zur Beschlussvorlage abzugeben. Der § 5 der Satzung soll die alte Fassung erhalten.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin entsprechend der Anlage 1 zur Beschlussvorlage.
Empfehlung des Werkausschuss Der Werkausschuss empfiehlt der GV, die Neufassung unter der Maßgabe, dass § 5 die alte Fassung erhält, zu beschließen.
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