Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Stadt Oderberg
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Frau Gohlke informiert über ein Gespräch am 13.08.2015 beim Landkreis zur Schulproblematik. Aufgrund vorliegender Beschlüsse zur Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft wurde festgestellt, dass die Gemeinden Niederfinow und Hohenfinow seinerzeit nicht ordnungsgemäß die Schulträgerschaft auf die Gemeinde zurückübertragen haben. Frau Gohlke erläutert die Informationsvorlage zur Sitzungsvorlage OD-029/2015 bezüglich Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Stadt Oderberg, die von Frau Stiegler bereitgestellt wurde. Darin wurde der neue Sachstand dargestellt und die Stadtverordnetenversammlung entsprechend darüber informiert. Frau Hähnel teilt mit, dass in Gesprächen mit den Bürgermeistern der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und Parsteinsee die Eltern weiterhin frei entscheiden können, wo ihre Kinder lernen sollen. An den Schulstandorten Angermünde und Oderberg wird festgehalten. Die Gemeindevertretung Liepe hat sich eindeutig für den Schulstandort in Oderberg ausgesprochen. Frau Gohlke macht darauf aufmerksam, dass die Stadt Oderberg als notleidende Kommune Fördermittel für Investitionen beantragen kann. Der Eigenanteil könnte aus der investiven Schlüsselzuweisung zur Verfügung gestellt werden. Frau Hähnel hat auf Nachfrage bei Herrn Tacke keine befriedigende Antwort bekommen, was die Rückübertragung der Schulträgerschaft und damit die Verantwortlichkeit für Investitionen betrifft. Frau Marchwat ist der Meinung, dass die Stadtverordneten besser Einfluss auf bestimmte Maßnahmen nehmen können, wenn die Rückübertragung der Schulträgerschaft auf die Stadt erfolgt. Sie hält daran fest, die Investitionen genau zu betrachten, mit dem Amt eng zusammenzuarbeiten und dass es gemeinsam zu schaffen sei. Herr Völker befürwortet die Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Stadt Oderberg. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis
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