Auszug - Neufassung Besitzüberlassungsvertrag Kloster Chorin

 
 
Werkausschuss Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Werkausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:58
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-2024-023 Neufassung Besitzüberlassungsvertrag Kloster Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin

Herr Dr. Engel bittet Herrn Matthes, den Vertragsentwurf zu erörtern.

 

Herr Matthes: Der Vertrag soll um zwei Jahre verlängert werden, um dem Land und der Gemeinde Zeit zu geben, Lösungen zu finden. Er bezieht sich auf eine Beratung mit den Staatssekretären Tobias Dünow und Frank Stolper. Die jährlichen an die Gemeinde zu zahlenden Abschlagsbeträge (Defizitausgleiche) sollen auf 200.000 EUR erhöht werden.

 

Schwerpunkte der Beratung:

-          Bereitstellung des Ausgleichsbetrages ohne Auflagen;

-          keine erneute Verlängerung des Vertrages nach zwei Jahren;

-          jetzt anstehende Verlängerung auch in Verantwortung für die Beschäftigten;

-          Bezug auf Landtagswahl im September 2024 - neue Landesregierung muss erst Arbeit aufnehmen, daher ist der Zeitraum/Vertragverlängerung von 2 Jahren realistsich;

-          Defizitausgleich ermöglicht es, das Kloster wirtschaftlich zu führen;

-          Ausweis einer zusätzlichen Stelle eines beauftragten Bediensteten findet keine Zustimmung im Werkausschuss.

 

Herr Dr. Engel schließt die Beratung und bittet den Werkausschuss um Zustimung.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den als Anlage beigefügten Besitzüberlassungsvertrag zum Kloster Chorin zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Chorin.

 

 


Empfehlung des Werkausschusses

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem vorliegenden Entwurf des Besitzüberlassungsvertrages zuzustimmen.