Auszug - Neufassung Besitzüberlassungsvertrag Kloster Chorin
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Dr. Engel bittet Herrn Matthes, den Vertragsentwurf zu erörtern.
Herr Matthes: Der Vertrag soll um zwei Jahre verlängert werden, um dem Land und der Gemeinde Zeit zu geben, Lösungen zu finden. Er bezieht sich auf eine Beratung mit den Staatssekretären Tobias Dünow und Frank Stolper. Die jährlichen an die Gemeinde zu zahlenden Abschlagsbeträge (Defizitausgleiche) sollen auf 200.000 EUR erhöht werden.
Schwerpunkte der Beratung: - Bereitstellung des Ausgleichsbetrages ohne Auflagen; - keine erneute Verlängerung des Vertrages nach zwei Jahren; - jetzt anstehende Verlängerung auch in Verantwortung für die Beschäftigten; - Bezug auf Landtagswahl im September 2024 - neue Landesregierung muss erst Arbeit aufnehmen, daher ist der Zeitraum/Vertragverlängerung von 2 Jahren realistsich; - Defizitausgleich ermöglicht es, das Kloster wirtschaftlich zu führen; - Ausweis einer zusätzlichen Stelle eines beauftragten Bediensteten findet keine Zustimmung im Werkausschuss.
Herr Dr. Engel schließt die Beratung und bittet den Werkausschuss um Zustimung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den als Anlage beigefügten Besitzüberlassungsvertrag zum Kloster Chorin zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Chorin.
Empfehlung des Werkausschusses Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem vorliegenden Entwurf des Besitzüberlassungsvertrages zuzustimmen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |