Auszug - Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes der Gemeinde Britz 2024 - Buchungsstand 24.04.2024

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 9.1
Gremium: Finanzausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 06.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:36
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-2024-027 IV Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes der Gemeinde Britz 2024 - Buchungsstand 24.04.2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Finanzsauschuss erörtert den Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2024.

      Die Kämmerin, Frau Anja Hecht erläutert einige Punkte und steht dann zu den Fragen Rede und Antwort.

- die Ansätze bei den Zuschüssen zur Essensversorgung der Grundschule sind kritisch, da nicht ausreichend; noch können die Aufwendungen durch die höher veranschlagten Aufwendungen (Abschläge) für Strom und Heizung kompensiert werden

- die Gewerbesteuererträge stellen naturgemäß immer eine Planungsunsicherheit dar, sind aber nicht beeinflussbar, die Werte gleichen zum Zeitpunkt der Berichtslegung denen des Vorjahres,

- keinen Eingang, da noch nicht realisiert, hat die Ausgleichszahlung der Fa. 50Hertz Transmission GmbH gefunden

Herr Lutz-Werner Marten gibt Informationen bzgl. des aktuell Beitragsfreien letzten Kitajahres. Dies betrifft im Moment 44 Kinder. Hier gibt es eine Aufwandserstattung von zurzeit 125,- EUR pro Kind. Im Gespräch ist die evtl. Ausweitung auch auf das erste Kitajahr ab dem Kalenderjahr 2025. Ob die Ausgleichszahlung in der Höhe bestehen bleibt ist ebenfalls in der Diskussion oder ab zukünftig nur noch 108,- EUR oder gar nur 105,- EUR gezahlt werden. Hier stellt sich dann ggf. die Frage nach der Finanzierung bei XX Kindern.

   Die im Teilergebnishaushalt 28 10 100 Nr. 15 enthaltenen 28 TEUR im fortgeschriebenen Ansatz werden durch Frau Hecht bzgl. der Entwicklung vom Ansatz 2024 noch einmal in der Zusammensetzung (Ansatz 2024 26 TEUR plus 2 TEUR Haushaltsrest) geprüft

(Anm: vgl. auch Sitzungsprotokoll vom 4. März 2024 zu TOP 9.2).

   Die im Teilergebnishaushalt 52 10 100 Nr. 23 enthaltenen 450 TEUR aus dem Verkauf des Finanzanlagevermögens stehen der Gemeinde NUR abzgl. der 76,7 TEUR Veräußerungsaufwendungen -unter Nr. 24- (wie z.B. des Restbuchwertes der abgehenden Vermögensgegenstände) zur Verfügung. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 403,7 TEUR wird buchhalterisch über den Gesamtüberschuss als Rücklage in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 vorgetragen und steht für zukünftige Haushaltsjahre zur Verfügung.

 

Weitere Fragen gibt es nicht, so dass die Vorsitzende, Frau Franziska Gerhardt, die Beratung beendet.