Auszug - Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Vorab macht Frau Falke auf das Mitwirkungsverbot aufmerksam und zeigt an, dass diejenigen, die sich evtl. selbst bewerben möchten, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen sind.
Herr Polster und Frau Gohlke nehmen daraufhin in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes Platz.
Herr Püschel stellt den Antrag (Änderung der Tagesordnung), zuerst über (TOP 5.7) die Festlegungen zum Auswahlverfahren zur Vorbereitung der Wahl des Amtsdirektors zu beraten und dann den TOP 5.6 – Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu beraten.
Frau Falke lässt über den Antrag abstimmen: einstimmig wird dem Antrag entsprochen.
Nachdem zuerst der TOP 5.7 beraten wurde, wird danach der TOP 5.6 – zur Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beraten:
Es wird über den Text der Stellenausschreibung diskutiert:
Frau Peters-Pasztor schlägt vor, im ersten Satz das Wort „müssen“ zu streichen und mit dem Wort „besitzen“ ersetzen.
Im Stellenangebot werden im 5. Absatz die beiden letzten Sätze gestrichen. Im 6. Absatz wird der letzte Satz gestrichen.
Auf Grund der geänderten Terminkette ergibt sich der 22.10.2015, 16.00 Uhr als Abgabetermin für eine Bewerbung.
Der Anzeigendruck soll entsprechend der in Anlage 3 genannten Medien veröffentlicht werden.
Frau Peters-Pasztor schlägt noch vor, sich eines Headhunters zu bedienen. Diesem Vorschlag wird nicht entsprochen.
Die Einstufung der Stelle wird nach Ermittlung der Einwohnerzahl i. S. d. § 19 BbgBesG angepasst. Herr Wrana wartet noch auf Antwort vom Landkreis, Kommunalaufsicht. .
Beschluss: Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt:
Abstimmungsergebnis
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